Viel Kultur für wenig Geld
Eine Theater- oder Zirkusvorstellung geniessen, die Tageszeitung lesen, mit der Familie einen Fussballmatch besuchen, im Museum auf Spurensuche gehen, im Hallenbad plantschen, eine Weiterbildung absolvieren… Menschen mit wenig Geld können sich
solche Angebote (fast) nicht leisten. Von Armut betroffene Menschen leben oft isoliert und sind aus finanziellen Gründen von einem grossen Teil des gesellschaftlichen Lebens ausgeschlossen. Sie werden aufgrund ihrer finanziellen Situation kulturell ausgegrenzt.
Grosszügige Rabatte
Verschiedene
private und öffentliche Organisationen aus den Bereichen Kultur, Sport und Bildung anerkennen die KulturLegi und gewähren den Inhaber*innen
30 bis 70 Prozent Rabatt, ohne dafür finanziell entschädigt zu werden. Von der KulturLegi profitieren beide Seiten: Armutsbetroffene und ihre Kinder erhalten durch vergünstigte Eintrittspreise Zugang zu Kultur, Sport und Bildung.
Anbieter*innen gewinnen zusätzliches Publikum, stärken ihr Image und unterstützen mit ihrem Engagement Personen, die von Armut betroffen sind. Mit der KulturLegi wird ein Beitrag zur gesellschaftlichen Integration von armutsbetroffenen Menschen geleistet.
Was ist die KulturLegi?
Die KulturLegi ist ein persönlicher, nicht übertragbarer Ausweis mit Foto für Erwachsene, Jugendliche und Kinder. Er wird auf
Antrag ausgestellt.
Wer ist berechtigt?
Berechtigt sind Kinder und Erwachsene aus der ganzen Schweiz, die nur über ein geringes Einkommen verfügen. Das heisst, sie beziehen eine der folgenden Leistungen und haben ein entsprechendes Dokument:
- Personen, die von der Sozialhilfe unterstützt werden.
- Personen, welche Zusatzleistungen zu AHV/IV erhalten.
- Personen, die Prämienverbilligungen erhalten.
- Studierende, welche Stipendien erhalten.
- Personen, die keine öffentlichen Unterstützungsgelder beziehen, deren Einkommen aber nachweislich am Existenzminimum liegt.
KulturLegi verbreitet sich
Die KulturLegi existiert des Weiteren in den Kantonen Aargau, Basel Stadt, Basel Land, Bern, Graubünden, Jura, Neuenburg, Schaffhausen, Solothurn, Thurgau, Waadt und Zürich sowie in den Zentralschweizer Kantonen Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Uri und Zug, in Gemeinden des Kantons Freiburg und im Fürstentum Liechtenstein.
Weitere Auskünfte erhalten Sie unter:
Tel. 071 577 50 10
E-Mail