Der Kanton St.Gallen will Personen, die aufgrund der Corona-Pandemie in persönliche oder finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, gezielt unterstützen. Dazu steht ein breites Angebot an Beratungen sowie finanzielle Unterstützung zur Verfügung.
Wenn Sie im Kanton St.Gallen wohnen, können Sie sich unter folgender Website erkundigen und die für Sie zuständige Sozialfachstelle heraussuchen:
www.coronahilfe.sg.ch
Wir bieten armutsbetroffenen Menschen aus den Kantonen Appenzell Innerrhoden und Ausserrhoden und Thurgau in sozialen Härtefällen und finanziellen Notlagen, die durch Massnahmen in Zusammenhang mit dem Corona/Covid-19-Virus ausgelöst wurden, kurzfristig und unkompliziert finanzielle Unterstützung.
Schnelle Hilfe für Betroffene
Berechtigt für die Überbrückungshilfe sind Familien und Einzelpersonen mit Wohnsitz in den Kantonen Appenzell und Thurgau. Pro Person oder Familie kann nur ein Gesuch gestellt werden und es werden Beiträge von höchstens Fr. 2'000.– ausgerichtet. Schulden oder Betreibungen werden nicht übernommen.
Betroffene, die aufgrund der Corona-Krise in finanzielle Not geraten sind, können über eine Sozialberatungsstelle oder die Sozialfachstelle ihres Wohnorts ein Gesuch an die Caritas St.Gallen-Appenzell stellen. Sie müssen sich entsprechend durch die Beratungsstelle beraten lassen. Privatpersonen können keine Gesuche direkt eingeben.
Die Gelder stammen vom Verein Ostschweizer helfen Ostschweizern (OhO). Die Caritas St.Gallen-Appenzell verwaltet die Gelder.
Unterstützungsbereiche:
Grundsatz: die finanzielle Unterstützung dient als Überbrückungsmassnahme, bis die staatliche Instanz greift